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Informationen zu Themen im Bereich Energie

Strommarktliberalisierung

Ein erster Anlauf scheiterte 2002 mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) an der Urne. Der zweite Anlauf führte zum Stromversorgungsgesetz (StromVG) und zur schrittweisen Öffnung des Strommarktes. Seit 2007 haben Grosskunden ab einem Verbrauch von 100 Megawattstunden Zugang zum freien Markt. Die volle Marktöffnung wurde damals auf 2014 vorgesehen. Die Einführung erfolgt per Bundesbeschluss und untersteht dem fakultativen Referendum. Als flankierende Massnahme zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien wurde 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Das Förderprogramm wurde zum 1. Januar 2018 in das Einspeisevergütungssystem (EVS) überführt. Mit der Teilmarktöffnung sind rund 1% der Konsumenten frei. Sie konsumieren zu 47% Strom vom freien Markt (Importe) und zu 53% aus der Schweizer Grundversorgung.


Pronovo AG

Die Swissgrid hat mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 die Erfassung und Zertifizierung von Herkunftsnachweisen, sowie die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes, in ihre eigenständige hundertprozentige Tochtergesellschaft Pronovo AG ausgelagert.

Mit der Gründung der Pronovo AG kommt es auch zu Anpassung der Förderfonds und der Ablösung KEV durch das Einspeisvergütungssystem (EVS).
Mehr Information hierzu finden Sie in der Medienmitteilung vom 08.11.2017 der Swissgrid AG.


Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

"Mit Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes per 1. Januar 2018 wird das bis anhin bekannte System der kostendeckenden Einspeisevergütung in ein kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung umgewandelt. ..." (BFE)

Weitere Informationen zum Einspeisevergütungssystem finden Sie beim Bundesamt für Energie und auf der Internetseite der Pronovo AG.


Herkunftsnachweise (HKN)


Was sind Herkunftsnachweise (HKN)?


In der Schweiz wurde mit Inkraftsetzung der revidierten Energieverordnung eine Pflicht zur Stromkennzeichnung eingeführt, welche auf Ende 2006 erstmalig vollständig umzusetzen war. In der Pflicht stehen dabei alle Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern. Um die Bereitstellung und Weiterleitung der für die Kennzeichnung notwendigen Informationen zu erleichtern, wurde ein System für Herkunftsnachweise implementiert. Das Herkunftsnachweiszertifikat garantiert die Produktionsart für Strom aus einem bestimmten Energieträger. Bevor Herkunftsnachweise für eine Produktionsanlage ausgestellt werden können, muss diese von der Swissgrid erfasst werden.

Seit Januar 2013 müssen alle Anlagen > 30 kVA im Herkunftsnachweissystem erfasst sein, die gesetzliche Grundlage dazu findet man in der revidierten Energieverordnung vom Oktober 2011.

Das Herkunftsnachweissystem dient auch zur Abwicklung der Förderprogramme Einspeisevergütungssystem (EVS) und Mehrkostenfinanzierung (MKF).

Für weitere Informationen zu erneuerbare Energien und Herkunftsnachweise siehe unter pronovo.ch.

Haben sie weitere Fragen zur Stromkennzeichnung? Diese Informationen der Pronovo AG helfen Ihnen weiter.


Beglaubigung von Anlagen

Pronovo erfasst nur beglaubigte Anlagedaten im Herkunftsnachweissystem. Die Beglaubigung der Anlagedaten muss folgendermassen geschehen:

  1. Für Anlagen mit einer Installierten elektrischen Leistung ≤ 30 kVA reicht eine Beglaubigung durch den Verteilnetzbetreiber (Betreiber der Messstelle, z.B. EW Sirnach).
  2. Für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung > 30 kVA muss die Beglaubigung durch einen akkreditierten Auditor erfolgen.

Im ersten Fall müssen die Anlagedaten durch den zuständigen Netzbetreiber, im zweiten Fall durch einen unabhängigen Auditor online über das HKN-System im Unternehmenskonto erfasst, ausgedruckt und unterschrieben an Pronovo gesendet werden.

Anlagenbetreiber, deren Anlage auf der KEV-Warteliste steht und die sich für diese Zeit HKN ausstellen lassen möchten, müssen das Formular zur Beglaubigung von KEV-Anlagedaten ausfüllen. Kreuzen Sie am Anfang des Dokumentes das Kästchen «HKN» an. Falls ein Dauerauftrag erfasst werden muss, senden Sie diesen zusammen mit dem Beglaubigungsformular an Pronovo.

Eine Liste mit akkreditierten Auditoren finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Thema «Beglaubigung von Anlagedaten» finden Sie unter Services / Dokumente auf der Internetseite der Pronovo AG als Download.